Terroranschlag auf einer Geschäftsreise ist kein Arbeitsunfall!

Ein zünftiges Abendessen auf einer Dienstreise in einem gemütlichen Altstadtlokal – doch dann kommt es zu einem Terroranschlag. Das LSG Celle erklärt, warum dabei erlittene Verletzungen kein Arbeitsunfall sind.

Zurück zur Newsübersicht

Ihr Recht auf soziale Sicherheit

Wir unterstützen Sie kompetent bei Fragen rund um Rente, Pflegegrad, Schwerbehinderung und Leistungen der Sozialversicherung. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch.