Kündigungsschutz
Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Schnell, kompetent und mit dem Ziel, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Arbeitsrecht
Für Ihre Ansprüche. Für Ihre Sicherheit.
Das Arbeitsrecht betrifft Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen und regelt zentrale Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts – sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Arbeitsgerichten.
Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Schnell, kompetent und mit dem Ziel, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei Kündigungen und vertreten Ihre Interessen, falls erforderlich, auch gerichtlich. Darüber hinaus betreuen wir sämtliche arbeitsvertraglichen Streitigkeiten, unter anderem zu:
Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der präventiven Beratung. Bereits beim Abschluss eines Arbeitsvertrages helfen wir, rechtliche Risiken zu vermeiden. Dazu gehört auch das Erstellen sowie die Prüfung von Arbeitsverträgen.
Im Kollektivarbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des Tarifvertragsrechts, des Arbeitskampfrechts sowie des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmer. Dazu zählen insbesondere Fragen des Betriebsrats- und Personalratsrechts sowie kollektivrechtliche Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen.