Kosten & Transparenz
Uns ist wichtig, dass Sie vor jeder Entscheidung genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Bevor ein kostenauslösender Schritt erfolgt, informieren wir Sie nachvollziehbar über die jeweilige Kostenfolge. So können Sie jederzeit selbst entscheiden, ob Sie den nächsten Schritt gehen möchten.
Über die Kosten in sozialrechtlichen Angelegenheiten informieren wir Sie in aller Regel schriftlich. Für andere Rechtsgebiete – zum Beispiel im privaten Versicherungsrecht – lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne Probeabrechnungen zukommen, damit Sie eine verlässliche Orientierung haben.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist häufig entscheidend, ob Sozialrechtsschutz bereits ab dem Widerspruchsverfahren mitversichert ist oder ob der Schutz erst als Sozialgerichtsrechtsschutz ab dem Klageverfahren greift. Gerne prüfen wir dies für Sie und übernehmen – falls sinnvoll – auch die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer.
In vielen Fällen ist die Beratung und Vertretung im Antragsverfahren noch nicht rechtsschutzversichert. Dennoch empfehlen wir häufig eine frühzeitige anwaltliche Begleitung, um das Verfahren von Beginn an in die richtige Richtung zu lenken und unwiderrufliche Fehler zu vermeiden.
Unser Anspruch
Unser Ziel ist es, Sie so zu beraten, dass Sie fundierte und passende Entscheidungen treffen können. Gleichzeitig möchten wir Sie gerade in belastenden Zeiten entlasten – insbesondere dann, wenn Ihnen gesundheitlich die Kraft für solche Verfahren fehlt – und Ihre rechtlichen Ansprüche konsequent für Sie durchsetzen.